wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
Wir gestalten Lebensräume - bei Ihnen zu Hause!
Der Mobile Dienst der AWO Gießen
Wir unterstützen Sie oder ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause und Hilfe im Alltag. Damit helfen wir beispielsweise pflegenden Angehörigen, Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren zu können. Das Leistungsangebot des Mobilen Dienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Von pflegerischen Maßnahme, über eine kompetente Beratung bis hin zu Unterstützung im Haushalt.
Unsere Leistungen
Unsere ambulanten Angebote ermöglichen es Ihnen, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben und den Alltag zu bewältigen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Häusliche Krankenpflege
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen u.Ä.
Beratung
zu pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei Antragsstellungen oder der Vermittlung von weiteren Hilfsdiensten wie Essen auf Rädern oder Seniorentageszentrum
Hilfe bei der Haushaltsführung
zum Beispiel Reinigen der Wohnung
Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI
mit Nachweis für die Pflegekasse - zwei- bis viermal jährlich Pflicht für alle Pflegegeldempfänger
Vernetztes Unterstützungsangebot
Die AWO Gießen bietet Ihnen eine breites Angebot an Unterstützungsleistungen. Wir arbeiten eng zusammen unter vermitteln Sie gerne an unsere unterschiedlichen Einrichtungen:
Seniorentageszentrum
Erleben Sie Gemeinschaft und Unterstützung in unserer Seniorentageszentrum.
Finanzierung
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Finanzierung von Pflegeleistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmen. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Ambulante Pflegesachleistungen
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag.
Pflegegeld
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen selbst entscheiden, wie und durch wen sie gepflegt werden. Deshalb untersützt die Pflegeversicherung nicht nur die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, sondern auch die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche mit dem sogenannten Pflegegeld.
Wir sind verpflichtet, Sie vor Vertragschluss bzw. vor wesentlichen Veränderungen mit einem Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Kosten Ihrer geplanten Leistungen zu informieren.