Mobiler Dienst - Häusliche, ambulante Pflege

Wir gestalten Lebensräume - bei Ihnen zu Hause!

Wir unterstützen Sie oder ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause und Hilfe im Alltag. Damit helfen wir beispielsweise pflegenden Angehörigen, Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren zu können. Das Leistungsangebot des Mobilen Dienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

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Unsere Leistungen

Unsere ambulanten Angebote ermöglichen es Ihnen, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben und den Alltag zu bewältigen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Häusliche Krankenpflege

als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen u.Ä.

Beratung

zu pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei Antragsstellungen oder der Vermittlung von weiteren Hilfsdiensten wie Essen auf Rädern oder Seniorentagespflege

Hilfe bei der Haushaltsführung

zum Beispiel Reinigen der Wohnung

Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI

mit Nachweis für die Pflegekasse - zwei- bis viermal jährlich Pflicht für alle Pflegegeldempfänger


Vernetztes Unterstützungsangebot

Die AWO Gießen bietet Ihnen eine breites Angebot an Unterstützungsleistungen. Wir arbeiten eng zusammen unter vermitteln Sie gerne an unsere unterschiedlichen Einrichtungen:

Essen auf Rädern

Erhalten Sie Ihr tägliches Mittagsessen warm nach Hause geliefert.

Hilfe im Haushalt

Die AWO Service Gesellschaft unterstützt Sie bei der Haushaltsführung.

Seniorentagespflege

Erleben Sie Gemeinschaft und Unterstützung in unserer Seniorentagespflege.


Finanzierung

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Finanzierung von Pflegeleistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmen. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Ambulante Pflegesachleistungen

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag.

Pflegegeld

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen selbst entscheiden, wie und durch wen sie gepflegt werden. Deshalb untersützt die Pflegeversicherung nicht nur die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, sondern auch die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche mit dem sogenannten Pflegegeld.

Wir sind verpflichtet, Sie vor Vertragschluss bzw. vor wesentlichen Veränderungen mit einem Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Kosten Ihrer geplanten Leistungen zu informieren.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung zur Pflege zu Hause erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.


Ich informiere Sie gerne
Agnes Kuhn-Bartella
Einrichtungsleitung
Philosophenwald 7
35394 Gießen
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